Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Haus oder außer Haus

1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von unseren Räumlichkeiten, sowie die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken, Speisen und Servicedienstleistungen, die der Kunde / Besteller zuvor bei uns persönlich per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden / Besteller finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2 Vertragsabschluss, -Partner und Hinweispflicht bei Leistungsmängeln

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden / Besteller durch die Eventgastronomie Alte Stadthalle zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Eventgastronomie Alte Stadthalle bestätigt die Auftragsannahme als Reservierungsbestätigung in Textform bezgl. des Raumes für die Veranstaltung am festgelegten Termin.

2.2 Sofern der Kunde / Besteller einen gewerblichen Vermittler oder Organisator einschaltet, so haftet diese mit dem Kunden / Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Eventgastronomie Alte Stadthalle. Diese haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Eventgastronomie Alte Stadthalle auftreten, wird die Eventgastronomie Alte Stadthalle bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden / Besteller bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde / Besteller ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde / Besteller verpflichtet, die Eventgastronomie Alte Stadthalle rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Der Kunde / Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

3 Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

3.1 Die Eventgastronomie Alte Stadthalle ist verpflichtet, die vom Kunden / Besteller bestellten und von der Eventgastronomie Alte Stadthalle zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde / Besteller ist verpflichtet, der für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen den vereinbarten Preis der Eventgastronomie Alte Stadthalle zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Eventgastronomie Alte Stadthalle an Dritte. Soweit ein Preis für eine (Teil-) Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

3.2 Der Kunde / Besteller ist verpflichtet die ggfs. erforderliche Anmeldung seiner Veranstaltung bei der GEMA auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese ist ausdrücklich keine Leistung der Eventgastronomie Alte Stadthalle.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Eventgastronomie Alte Stadthalle allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

3.5 Rechnungen der Eventgastronomie Alte Stadthalle ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.6 Bei Zahlungsverzug ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Eventgastronomie Alte Stadthalle bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Eventgastronomie Alte Stadthalle ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Eventgastronomie Alte Stadthalle aufrechnen oder mindern.

4 Saisonale Abweichungen

4.1 Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst, Gemüse unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

5 Gewährleistungen

5.1 Bei mangelhafter Leistung der Eventgastronomie Alt Stadthalle gilt folgendes:
Bei offensichtlichen Mängeln der Leistungen obliegt es den Kunden / Besteller diese unverzüglich zu rügen. Nur wenn eine ordnungsgemäße Nichterfüllung durch die Eventgastronomie Alte Stadthalle nach entsprechender Rüge nicht rechtzeitig erfolgt, stehen den Kunden / Besteller Ansprüche auf Gewährleistung die über die Nacherfüllung hinausgehen.

5.2. Die Eventgastronomie Alte Stadthalle schließt eine Haftung für Ansprüche des Kunden / Besteller auf Schadenersatz aus. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Ansprüche auf Schadenersatz,
a) wegen Verletzungen des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Eventgastronomie Alte Stadthalle die Pflichtverletzungen vertreten zu hat
b) wegen Ersatzes sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch die Eventgastronomie Alte Stadthalle beruhen
c) bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Eventgastronomie Alte Stadthalle ist die Haftung auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt, und auf die Kunden / Besteller vertrauen darf

Eine Pflichtverletzung (a bis c) der Eventgastronomie Alte Stadthalle steht die eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

6 Rücktritte des Kunden / Besteller (Stornierung)

6.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden / Besteller von dem mit der Eventgastronomie Alte Stadthalle verbindlich geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Eventgastronomie Alte Stadthalle. Erfolgt diese nicht, so ist in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag fällig. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Eventgastronomie Alte Stadthalle zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

6.2 Sofern zwischen der Eventgastronomie Alte Stadthalle und dem Kunden / Besteller ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde / Besteller bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Eventgastronomie Alte Stadthalle auszulösen.

6.3 Wurde keine schriftliche Zustimmung zum Rücktritt erteilt bzw. im Sinne vom 6.1 – 6.2. schriftlich vereinbart, gilt folgendes: Tritt der Kunde / Besteller von der schriftlich bestätigenden Bestellung bis zu der 27. Woche vor Veranstaltungsbeginn zurück, ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt die vereinbarte Raummiete in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde / Besteller zwischen der 26. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis des Raumes 35% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes.

6.4 Der Getränkeumsatz wird an der vereinbarten Getränkepauschale festgelegt und berechnet. Wer keine Getränkepauschale vereinbart, wird die preiswerteste Getränkepauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.

6.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menü-oder Buffetpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü oder Buffet noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Buffetangebot des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

6.6 Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 4 berücksichtigt. Dem Kunden / Besteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

7 Rücktritt durch die Eventgastronomie Alte Stadthalle
7.1 Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 In diesem Fall steht der Eventgastronomie Alte Stadthalle der in Ziffer 6.3 und 6.4 genannte pauschalierte Betrag als Schadenersatz zu. Auch hier gilt Ziffer 6.6. Satz 2 zugunsten des Kunden/ Besteller.

7.3 Ferner ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Eventgastronomie Alte Stadthalle nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden / Besteller oder Zwecks, gebucht werden; der Eventgastronomie Alte Stadthalle begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventgastronomie Alte Stadthalle in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Eventgastronomie Alte Stadthalle zuzurechnen ist.

7.4 Bei berechtigtem Rücktritt der Eventgastronomie Alte Stadthalle entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8 Änderungen der Teilnehmerzahl, der Raum, des Beginn oder Ende der Veranstaltung

8.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl lt. Vertrag muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Eventgastronomie Alte Stadthalle mitgeteilt werden.

8.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl, innerhalb von fünf Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, durch den Kunden / Besteller, wird um maximal 5% der ursprünglich gemeldeten Personenanzahl von der Eventgastronomie Alte Stadthalle nur die Minderung bei der Getränkeabrechnung reduziert und anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

8.3 Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

8.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Eventgastronomie Alte Stadthalle diesen Abweichungen zu, so kann die Eventgastronomie Alte Stadthalle die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Eventgastronomie Alte Stadthalle trifft ein Verschulden.

9 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Eventgastronomie Alte Stadthalle. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

10 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

10.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Eventgastronomie Alte Stadthalle bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Eventgastronomie Alte Stadthalle gehen zu Lasten des Kunden / Besteller, soweit die Eventgastronomie Alte Stadthalle diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Eventgastronomie Alte Stadthalle pauschal erfassen und einen Rechnungsbetrag in Höhe von 50,00€ berechnen.

10.2 Der Kunde / Besteller ist verpflichtet, die fest installierte Beschallungsanlage in unserem Haus für Ton- und Beschallungswiedergabe zu verwenden. Jegliches Mitbringen von externen Beschallungsanlagen ist untersagt. Die bestehende Anlage ist aufgrund behördlicher Vorgaben Schallpegel begrenzt.

10.3 Störungen an von der Eventgastronomie Alte Stadthalle zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Eventgastronomie Alte Stadthalle diese Störungen nicht zu vertreten hat.

11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

11.1 Mitgeführte Sachen- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden / Besteller in den Veranstaltungsräumen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventgastronomie Alte Stadthalle abzustimmen

11.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den Brandschutztechnischen Anforderungen (insbesondere Din 4102 Baustoffklasse B1 schwer entflammbar) zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventgastronomie Alte Stadthalle berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden / Besteller zu entfernen.

11.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde / Besteller das, darf die Eventgastronomie Alte Stadthalle die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden / Besteller vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Eventgastronomie Alte Stadthalle für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden / Besteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

12 Haftung des Kunden / Besteller für Schäden

12.1 Der Kunde / Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden, dies gilt nicht soweit die Schäden von Inhaber oder Mitarbeiter der Eventgastronomie Alte Stadthalle verursacht werden.

12.2 Die Eventgastronomie Alte Stadthalle kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Besteller ohne die Zustimmung der Eventgastronomie Alte Stadthalle sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Melle.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Eventgastronomie Alte Stadthalle. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.

13.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

14 Datenspeicherung / Datenschutz

14.1 Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden / Besteller werden gespeichert. Der Kunde / Besteller erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Eventgastronomie
Alte Stadthalle
Haferstr. 7
49324 Melle
Tel.: 05422.92 85 88
info@alte-stadthalle.de
www.alte-stadthalle.de
Melle, Januar 2023